Freitagnachmittag, kurz vor Feierabend. Ein unscheinbares E-Mail kommt bei der SHMK-Notrufzentrale an: «Guten Tag. Mein Name ist (...). Ich bin 34 Jahre alt. Ich wurde ungewollt schwanger und bin inzwischen in der 12. Woche. Leider bin ich mit meinem Partner sehr unglücklich. Ich kann auch absolut keine Verbindung zum Wesen in meinem Bauch empfinden. Mein Entscheid für die Abtreibung steht praktisch fest, am Dienstag findet die Operation statt. Aber meine Moral macht mich unsicher.
Meine Nerven liegen blank. Bis am Montag habe ich noch Zeit. Vielleicht können Sie mir mit Ihrer Unterstützung und Meinung ein bisschen Licht ins Chaos bringen. Vielen Dank für eine prompte Antwort … es geht nur noch um drei Tage.»
Die Beraterin weiss, was das bedeutet. Nach knapp einer Stunde hat die schwangere Frau eine Antwort. Ob sie sich zu einem Gespräch meldet?
Die Beraterin überwacht den E-Mail-Posteingang das ganze Wochenende über. Erst am Sonntagnachmittag kommt eine Antwort mit weiteren Angaben. Die Beraterin schreibt am Sonntagabend zurück, geht auf die Probleme ein und macht der Schwangeren ein konkretes Hilfsangebot. Sie möge den Abtreibungstermin absagen. Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind helfe auch finanziell bei den Kosten für das Kind. Die Zeit drängt. Am Montag begibt sich die Frau ins Spital: Letzte Kontrolle, Blut nehmen.
Jetzt schreibt sie ein SMS: «Vielen Dank, habe das E-Mail mit Ihren Überlegungen und Angeboten gelesen. Es hat meinen Entscheid wieder völlig durcheinander gebracht. Sitze auf der Spitalterrasse und muss die Tränen zurückhalten.»
Die Beraterin schreibt sofort zurück und erhält erneut ein SMS. Jetzt geht es hin und her, am gleichen Tag noch 10 Mal! Am Montagabend kommt es zum ersten Telefongespräch. Am Dienstagmorgen früh, kurz vor dem Abtreibungstermin, sagt die Frau den Eingriff ab. Zwei Tage später trifft sie sich mit der Beraterin, die mit der mobilen Beratungsstelle zum Wohnort der Frau gefahren ist. Eine neue Zeit beginnt: Die Zweifel sind weg, das Herz wird leichter. Die Beraterin verspricht, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, nicht nur bis zur Geburt, sondern auch weit darüber hinaus!

Anfang Juni dieses Jahres kommt ein Anruf an die Notrufzentrale der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind. Es meldet sich eine junge Frau. Nach wenigen Worten ist sie den Tränen nahe. Sie sei in der 9. Woche schwanger und hätte so gerne das Kind. Aber sie sei noch Studentin und ihre Eltern seien völlig gegen das Kind! Sie erzählt weiter, dass sie noch Zuhause wohne und bald heiraten wolle. Ihr Zukünftiger sei aber arbeitslos, weshalb er sie finanziell nicht unterstützen könne. Auch das Sozialamt würde ihr nicht helfen, weil sie Studentin sei. Die Eltern drohten ihr, die finanzielle Unterstützung zu entziehen, wenn sie nicht abtreibe! Sie wisse deshalb nicht mehr ein noch aus!
Die Beraterin hört zu und vereinbart sofort einen Besprechungstermin am Wohnort der jungen Frau, damit die Mutter beim Gespräch dabei sein könne! Tags darauf besteigt die Beraterin zusammen mit einer Kollegin das Beratungsmobil und fährt zum Wohnort. Dort angekommen stellen sie fest, dass die Mutter nicht im Geringsten bereit ist von ihrem Standpunkt abzurücken. Deshalb verabschieden sie sich wieder freundlich und setzen das Gespräch einen Moment später im Beratungsmobil mit der Tochter allein fort.
Sie unterbreiten ihr nun folgendes Hilfsangebot: Zum einen würden sie ihr eine unentgeltliche Rechtsberatung zur Seite stellen, damit sie sich für ihr Kind wehren könne. Zum anderen würde die SHMK die Babyaussteuer übernehmen und sie während der ganzen Schwangerschaft und auch danach begleiten, und wenn nötig auch finanziell unterstützen. Drei Wochen später meldet sich die junge Frau wieder per Telefon. Sie sagt hoch erfreut: «Meine Mutter hat ihre Meinung geändert! Sie ist jetzt auch für das Kind! Die Mutter hat sogar begonnen, für das Baby zu stricken!»
Anfangs Juli kommt es anders als erwartet: Das Baby, das vorher noch ganz munter gewesen ist – die Mutter hat es auf dem Bildschirm beim Gynäkologen gut sehen können – bewegt sich nicht mehr. Kurz darauf kommt es zur Fehlgeburt. Die Trauer ist gross!
Die Beraterin versucht die junge Mutter zu trösten. Sie sagt ihr, dass sie eine gute Mutter sei und ihr Kind angenommen und für es gekämpft habe. Bei der Stiftung mache man immer wieder die Erfahrung, dass eine Fehlgeburt zwar schmerzhaft, aber wesentlich einfacher zu verarbeiten sei, als eine Abtreibung. Sie solle den Mut nicht verlieren. Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind sei auch später immer für sie da!

Am 28. Dezember 2005 ruft eine Frau die Notrufzentrale der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind an. Sie ist verheiratet und Mutter eines zweijährigen Kindes. Ihr Mann ist seit Jahren arbeitslos und ausgesteuert. Sie wohnen in einer bergigen Gegend. «Die Arbeitsuche ist hier sehr schwierig», erzählt sie. Die Frustration des Mannes darüber, nicht ‹gebraucht› zu werden, schlage sich auch in der Ehe nieder, es gibt vielerlei Spannungen. Natürlich ist auch die finanzielle Situation alles andere als rosig – Familie B. muss vom Sozialamt unterstützt werden. Nun hat Frau B. soeben erfahren, dass sie in der 6. Woche schwanger ist!
Der Berg von bestehenden Problemen lässt bei ihr den Gedanken zu, dass ein weiteres Kind eine zu grosse Belastung für sie wäre: Daher erwägt sie eine Abtreibung als – vermeintlich – einfachen Ausweg! Die Beraterin der SHMK kommt mit Frau B. ins Gespräch.
Die ganze Situation erweist sich als komplex. Da kommt der Beraterin eine Idee: Sie spricht Frau B. auf die Möglichkeit an, eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen, damit die Beziehung mit dem Ehemann verbessert und die Ehe gestärkt werden könne.
Frau B. zeigt sich für diese Idee offen. Die Beraterin vermittelt ihr deshalb eine gute Adresse ganz in ihrer Nähe und sichert der Familie auch die nötige materielle Unterstützung zu, insbesondere für das Baby. Nach weiteren Gesprächen kann sich Frau B. für ihr Kind entscheiden.
Doch zwei Wochen später ruft sie ganz aufgelöst bei der Notrufzentrale der SHMK an. Sie war gerade beim Arzt zum Ultraschall – und der Arzt sagte ihr, das Kind habe vermutlich das Down-Syndrom! Ihre Entscheidung für das Kind gerät erneut ins Schwanken …
Nach einem Marathon an weiteren Untersuchungen wird die Behinderungsdiagnose aber widerrufen. Die junge Mutter kann wieder etwas zur Ruhe kommen.
Im September ist es dann soweit, Frau B. bekommt ihr Baby. Trotz all der Schwierigkeiten möchte das Ehepaar seinen kleinen Sohn nicht um alles in der Welt mehr hergeben!
Als die Beraterin diese Begebenheit zur Auswahl als «Geschichte des Monats» der Redaktion vorlegte, wurde sie gefragt, ob sie wisse, wie Frau B. darauf gekommen sei, die Notrufzentrale der SHMK anzurufen. Die Beraterin verneinte. Deshalb wurde sie beauftragt, bei Frau B. nachzufragen. Frau B. erklärte nun der Beraterin, dass sie um die Weihnachtszeit 2005 einen TV-Spot der SHMK gesehen und sich deshalb bei der Notrufzentrale gemeldet habe.
Es ist Sommer 2006. In einem Besprechungszimmer der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind sitzt eine junge, feingliedrige Frau. Ein kleiner Bub spielt neben ihr auf dem Fussboden Puzzle. Die junge Frau schildert ihre Situation: Sie sei allein erziehend. Tagsüber bringe sie das Kind in die Kinderbetreuung. Sie arbeite seit einiger Zeit als kaufmännische Angestellte und sei nun erneut schwanger. Der Vater des Kindes wolle jetzt plötzlich nichts mehr von ihr wissen und dränge auf Abtreibung.
Der Frau rollen Tränen übers Gesicht. Nach einem Augenblick fährt sie fort: «Er setzt mich unter Druck und droht sogar mit einem Anwalt. Auch der Arzt macht Druck. Er will, dass ich mich bald entscheide, denn jetzt könne man noch mit der Abtreibungspille abtreiben!» Unter dem Druck dieser Forderungen habe sie im Internet Bilder über Abtreibungen angeschaut. «Das hat mich zutiefst getroffen. Daraufhin haben mir Bekannte empfohlen, Ihnen anzurufen.» Sie sei selber, fährt sie fort, in einer Pflegefamilie gross geworden und habe sich hart durchs Leben kämpfen müssen. Trotz ihrer Not falle es ihr sehr schwer Hilfe anzunehmen. Sie möchte niemandem zur Last fallen. Die Beraterin bespricht sich lange mit ihr, sichert ihr Hilfe zu und gibt ihr Material zum Lesen mit.
Ermutigt und gestärkt geht die junge Frau nach Hause. In den folgenden Tagen reicht sie die nötigen Unterlagen zur Kontrolle ein. Daraus ist ersichtlich, dass die junge Frau ihre Notlage ohne Übertreibung geschildert hat. Obwohl sie tüchtig ist, hat sie ein tiefes Einkommen, weil ihr die Diplome fehlen. Die Beraterin sagt ihr nun finanzielle Hilfe für das Kind zu und verspricht ihr auch ein Kinderbett. Zwischen der Beraterin und der jungen Frau entwickelt sich eine herzliche Beziehung. Während der ganzen Schwangerschaft finden immer wieder Kontakte statt. Anfangs 2007 kommt es zur Geburt. Alles geht gut: Ein Mädchen erblickt das Licht der Welt. Die Mutter fühlt sich glücklich und stark. Sie hat zum Kind Ja gesagt und weiss, dass das der richtige Weg ist.
Von Sorge erfüllt, begibt sich eine etwa 40-jährige Frau ins Kantonsspital zur Untersuchung. Sie hat festgestellt, dass sie ein Kind erwartet. Als die Ärztin im Spital erfährt, dass die Frau sozial nur ungenügend abgesichert und unverheiratet ist und zudem kürzlich die Stelle verloren hat, rät sie unverzüglich zur Abtreibung. Die schwangere Frau steht sprachlos da. Unwillkürlich tauchen dunkle Bilder von einer früheren Abtreibung aus ihrer Erinnerung auf.
Mit zitternder Stimme sagt sie: «Das habe ich schon einmal erlebt … Nie wieder! Ich habe so viel darunter gelitten!» Nun ist die junge Ärztin für einen Augenblick überrascht. Zögernd sagt sie: «Gut … ich habe eine Idee: Melden Sie sich bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind. Hier haben Sie die Gratis-Nummer ihrer Notrufzentrale.»
Kaum wieder zuhause, ruft die Frau der SHMK an. Die Beraterin kommt mit ihr ins Gespräch und stellt bald fest, dass die Anruferin sich danach sehnt, einen neuen, guten Anfang in ihrem Leben zu machen. Nur weiss sie nicht wie; sie sei in einer schwierigen Situation: Mit der Partnerschaft sei nicht alles im Lot, der Kindsvater arbeite nur gelegentlich, trinke viel Alkohol und könne nicht für sie sorgen. Sie selber habe Schulden beim Vermieter und bei der Krankenkasse.
Die Beraterin macht ihr Mut. Sie könne mit dem Kind tatsächlich ein neues Leben beginnen, sie müsse nur dafür bereit sein. Die SHMK werde ihr dabei helfen! Nach Gesprächen über Partnerschaft und Ehe, finanzielle Belange, Wohnungssuche und Geburtsvorbereitung wird es konkret: Die SHMK übernimmt die ausstehenden Krankenkassenprämien, bietet ihr Unterstützung bei der Besorgung der Babyausstattung an und verspricht ihr einen monatlichen Beitrag an die Kosten des Kindes.
Die Schwangere meldet sich für einen Geburtsvorbereitungskurs an. Je näher die Geburt kommt, desto mehr Verantwortungsgefühl stellt sich auch beim Kindsvater ein. Er hört nach und nach völlig auf zu trinken. Kurz darauf gelingt es ihm, eine besser bezahlte und dauerhafte Arbeit zu bekommen.
Mit der Geburt wird ein Traum der Frau wahr: ein gesunder Bub! Freude und Dankbarkeit stehen ihr ins Gesicht geschrieben.
Für die Beraterin ist die Arbeit aber noch nicht zu Ende: Es gilt sicherzustellen, dass sich die gute Entwicklung auch nach der Geburt fortsetzt. Deshalb bleibt sie in regelmässigem Kontakt. Im Alltag der Mutter kehrt deutlich mehr Stabilität ein. Auch dem Kind geht es gut. Nun fehlt nur noch die Hochzeit … Auf die Beraterin der SHMK warten bereits wieder andere Einsätze. Sie wünscht der Mutter alles Gute und sagt ihr, dass sie auch weiterhin immer auf die SHMK zählen könne. Sie sei immer für sie da!

Frau V. ist eine Westschweizer Bäuerin, verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Seit längerer Zeit leidet sie an einer Muskelkrankheit, welche sie beim Arbeiten behindert. Trotzdem träumt sie von einer grossen Familie, besonders jetzt, wo sie mit ihrem Mann einen Hof übernehmen konnte. Das Glück winkt, als sich ein drittes Kind anmeldet … Doch bei der routinemässigen ärztlichen Kontrolle erhält sie – wie das Wetterleuchten eines drohenden Unwetters – die Nachricht, Schwangerschaft und Geburt könnten ihre Krankheit verschlimmern! Frau V. schenkt diesem Unkenruf keine Beachtung.
Sie freut sich von ganzem Herzen auf ihr Kind. Die Monate vergehen. Es kommt zur glücklichen Geburt eines gesunden Kindes. Doch kaum hat Frau V. das Wochenbett verlassen, tritt wie vorausgesagt eine deutliche Verschlimmerung ihrer Krankheit ein. Die Bäuerin verliert jetzt ihre Arbeitsfähigkeit völlig. Und Familie V. wird mit weiteren Schicksalsschlägen konfrontiert: Die Krankenkasse teilt mit, dass die Krankheitskosten nicht gedeckt seien. Im Stall verenden plötzlich auf unerklärliche Weise zahlreiche Mastkälber.
Und jener Mann, mit dem Herr V. einen Nebenverdienst aufbauen wollte, kommt bei einem tragischen Verkehrsunfall ums Leben! Der Nebenverdienst fällt weg, und die Agrarschulden des Hofes drücken umso mehr.
Nun weiss Frau V. wirklich nicht mehr ein noch aus. Sie wendet sich an die Notrufzentrale der SHMK. Im Gespräch mit der Beraterin bringt Frau V. die Bitte um finanzielle Unterstützung vor. Die Beraterin hört aufmerksam zu und stellt fest: Frau V. hat sich für ihr Kind eingesetzt und ist in der Folge in eine Notsituation geraten. Sie verdient die Hilfe der SHMK!
Die Familie erhält eine monatliche Unterstützung zugesprochen. Zudem weiss die Beraterin ihr noch mehr zu helfen: Sie berät sie fachkundig in allen sozialen Belangen und kontaktiert für sie noch weitere Hilfswerke in der Schweiz. Es gelingt ihr sprichwörtlich, die Lasten der guten Mutter auf mehrere Schultern zu verteilen:
Zwei renommierte Schweizer Hilfswerke können dafür gewonnen werden, sich in gleicher Weise wie die SHMK an der Hilfe zu beteiligen. Und schon hat sich die Unterstützung für Familie V. verdreifacht! Zutiefst berührt von der erhaltenen Hilfe, fühlt sich Frau V. nicht nur glücklich über das Kind, sondern auch darüber, dass es in der Schweiz so viele gute und hilfsbereite Menschen gibt.
Als Claudine (18) den Test macht, zuckt sie zusammen: «Schwanger?! … Bitte nicht! Nicht jetzt!!» Vor ein paar Monaten musste sie ihre Bäckerlehre aus Gesundheitsgründen abbrechen. Seither hat sie eine neue Lehre noch nicht begonnen. Auch ihr Freund ist noch nicht ausgelernt. Im ersten Moment meint Claudine, in ihrer Situation sei eine Abtreibung das Richtige: «Ich hänge ja völlig in der Luft – so im Ungewissen über meine eigene Ausbildung und meine Verdienstaussichten und auch über jene meines Freundes!»
Doch dass sie – in der 9. Woche schwanger – im Ultraschall schon den Herzschlag vernehmen kann, berührt sie tief.
Ihre Mutter reagiert abweisend: «Ich würde abtreiben!» Die Mutter von Claudines Freund hingegen reagiert positiv und macht das junge Paar auf die Notrufzentrale der SHMK aufmerksam. Bald kann ein intensives Gespräch unter sechs Augen stattfinden: die Beraterin der SHMK, Claudine und ihr Freund. Der Freund: «Ich kann doch nicht die finanzielle Verantwortung für ein Kind übernehmen!»
Die Beraterin lässt sich die Situation des jungen Paares genau erklären, geht auf die vorhandenen Bedenken ein. Sie bietet konkrete Hilfe an und vereinbart einen nächsten Termin. Tags darauf ist das Paar bei der kantonalen Schwangerenberatung. Jetzt meldet sich Claudine nicht mehr wie vereinbart bei der SHMK. Ihre Beraterin versucht sie mehrmals zu erreichen. Vergeblich.
Endlich, eine Woche später, ruft Claudine zurück – und berichtet: «Wir hatten unterdessen zwei Abtreibungstermine im Spital! Aber ich musste dort jedes Mal so weinen, dass wir vom Personal heimgeschickt wurden!» Die Beraterin der SHMK ist erleichtert: «Ich gratuliere Ihnen, dass Sie sich für das Leben Ihres Kindes eingesetzt haben. Jetzt kommt mit der nötigen Hilfe alles gut!»
Nun beginnen sich die Nebel zu lichten. Bei Redaktionsschluss steht die Geburt unmittelbar bevor. Alle freuen sich darauf. Die SHMK wird aber auch nach der Geburt für Claudine und ihr Baby da sein, wann immer diese sie brauchen.