«Ich werde keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben»

Ärzte im Dilemma: «Soll ich – darf ich gegen meine eigene Überzeugung handeln?» (Bild: Ingram Vitantonio Cicorella/PantherMedia)

Der «Hippokratische Eid» wird heute nicht mehr geleistet

Als Arzt eine hohe Berufsethik aufrechtzuerhalten, erfordert heute ein starkes Rückgrat. Nicht nur der «Eid des Hippokrates», auch das im Vergleich dazu bereits deutlich abgeschwächte «Genfer Gelöbnis» von 1948 gerät immer mehr in Vergessenheit. Dies zum Nachteil besonders auch der schwächsten der Patienten: der ungeborenen Kinder.

 

Hippokrates von Kos war ein griechischer Arzt, der um 460 bis um 370 v. Chr. lebte. Er wird als berühmtester Arzt der Antike und als Begründer der wissenschaftlichen Medizin betrachtet. Nach ihm ist ein Eid benannt, der als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik gilt. Der Eid spricht eine deutliche Sprache:

«Ich schwöre (…), dass ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde. (…) Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. (…) In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat (…).»

Doch die angehenden Ärzte leisten diesen Eid seit 1948 nicht mehr. Damals wurde er durch eine «moderne Alternative» ersetzt, nämlich durch die «Genfer Deklaration des Weltärztebundes», auch «Genfer Gelöbnis» genannt. Auch sie hat seither schon mehrere Revisionen erfahren. Abtreibung und aktive Sterbehilfe werden im Genfer Gelöbnis im Gegensatz zum Eid des Hippokrates nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Auszüge aus dem Genfer Gelöbnis:

«Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich: mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. (…) Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. (…) Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Dies alles verspreche ich feierlich frei und auf meine Ehre.»

Willkür macht sich breit

Jede Universität hat unterdessen ihren eigenen Umgang mit dem Thema Ärztegelöbnis entwickelt. In Zürich und Basel wird heute bei der Diplomfeier den jungen Ärzten zum erfolgreich bestandenen Staatsexamen ein Gelöbnis vorgelesen, jedoch in Basel ein anderes als in Zürich. In Basel ist das Gelöbnis kürzer gehalten und weist zudem ausdrücklich auf die Willensfreiheit des Patienten hin. In Bern wurde das Gelöbnis 1994 ersatzlos abgeschafft. In Genf erhalten die Diplomanden als Geschenk eine Rolle mit dem Eid des Hippokrates; es wird aber weder ein Schwur verlangt, noch der Eid vorgelesen.

Ein Walliser Hanfbauer hat kürzlich landesweit mit seinem Hungerstreik Schlagzeilen gemacht. An seinem Beispiel wird die zunehmende Willkür in der ärztlichen Berufsethik sichtbar: Die Ärzteschaft hatte sich geweigert, den Hanfbauern zwangszuernähren, weil dies nicht im Interesse des Patienten sei. Weigert sich aber ein Arzt, eine Abtreibung durchzuführen, und beruft sich dabei auf die Interessen des kleinen «Patienten» (des Kindes), riskiert er, von der Spitalleitung entlassen zu werden. Wo bleibt da die Logik? Wo bleibt im Hinblick auf fast 11'000 Abtreibungen pro Jahr das Gebot der Menschlichkeit?

Zwang zum Abtreiben

In der Schweiz wird den jungen Ärzten während ihrer Ausbildung nicht mehr von Abtreibungen abgeraten. Ganz im Gegenteil: Möchte jemand Frauenarzt werden, wird er gezwungen, Abtreibungen durchzuführen. Ärzte, die das nicht tun wollen, kommen in der Regel nicht darum herum, ihre Ausbildung teilweise im Ausland zu absolvieren.

Dieser Missstand führt dazu, dass manche Frauenärzte, die anfangs eigentlich keine Abtreibung durchführen wollten, trotzdem damit beginnen und sich mit der Zeit daran gewöhnen. Nur wer sehr stark ist, kann dem Druck des Umfeldes standhalten und seinem Gewissen folgen. Die Formulierung eines neuen Ärztegelöbnisses und die Stärkung der Gewissensfreiheit des Medizinalpersonals wären dringend notwendig.

 

 

Abtreibung – Gift für Körper und Seele

Folgen der Abtreibung: Suchtmittelmissbrauch, Scham- und Schuldgefühle, Angstzustände, Gefühlskälte, nervliche Erschöpfungszustände, Störungen des Selbstwertgefühles ... (Foto: Monkeybusiness I./PantherMedia)

Neue Studie: Frauen erkranken nach Abtreibung häufiger

Alkohol, Tabletten, Drogen, Zigaretten – daran vergreifen sich Frauen nach einer Abtreibung viel rascher als andere. Neue Zahlen aus den USA beweisen einmal mehr: Abtreibung ist nicht mit einer Blinddarm- oder Mandeloperation gleichzusetzen. Ein Interview mit Manfred M. Müller, Autor von «Fünf Schritte – die Heilung der Abtreibungswunden».

 

Die besagte Studie, die im «Canadian Journal of Psychiatry» veröffentlicht wurde, untersuchte mehr als 3'000 Frauen in den USA. Das Resultat: Frauen, welche eine Abtreibung hinter sich hatten, wiesen ein um 98% höheres Risiko für psychische Störungen auf als Frauen, die keine Abtreibung begangen hatten.

 

• Ihr Risiko für den Konsum, den Missbrauch und die Abhängigkeit von Drogen oder anderen Substanzen stieg um 280%,

• ihr Risiko für Alkoholmissbrauch um 261%,

• ihr Risiko für Störungen des Gemütszustandes um 61%,

• ihr Risiko für Sozialphobien um 61%,

• ihr Risiko für Selbstmordgedanken um 59%.

 

Manfred M. Müller, Chefredakteur der Zeitschrift «Medizin und Ideologie» der Europäischen Ärzteaktion, ist Autor des 40-seitigen Büchleins «Fünf Schritte» – die Heilung der Abtreibungswunden»; er schildert heilende Wege aus dem Post Abortion Syndrom (PAS). Drei Fragen an den Literaturwissenschaftler und Theologen:

 

SHMK: Herr Müller, welche Haltung soll man im Umgang mit Frauen, die abgetrieben haben, vermeiden?

Manfred M. Müller: Erstens das besserwisserische Aburteilen und zweitens das verheerende Beschwichtigen. Warum?

 

Keiner von uns kennt die Geschichte der Frauen (und Männer), die abtreiben. Welche Verletzungen gibt es in ihrer Biographie? Welche Panik haben sie erlebt, die sie zu diesem tödlichen Kurzschluss der Abtreibung getrieben hat? Welche Engpässe oder Egoismen sind im Letzten die ausschlaggebenden Beweggründe gewesen?

Daraus aber nun zu schliessen, wir sollten die Abtreibung bagatellisieren, ist ebenfalls fehl am Platz. Die Frau bzw. der Mann wissen ja im Grunde um das Falsche ihrer Entscheidung.

 

Welche Widerstände müssen Frauen mit dem PAS aufgeben, um einer Heilung entgegenzuschauen?

Verdrängung, Projektion und Rechtfertigung. Die Verdrängung kann dermassen vehement sein, dass sich eine Frau zwar an Operationstermine anderer Art erinnert, nicht aber an eine Abtreibung, die erst ein Jahr zurückliegt. Projektion meint das Abschieben der eigenen Verantwortung auf Andere. Rechtfertigung schliesslich bedient sich der Offensive: lautstark wird die Abtreibung verteidigt und gutgeheissen, eine Konfrontation mit dem Erlebten wird von vorneherein abgeblockt.

 

Welche Heilungsschritte lassen eine Frau mit dem PAS wieder aufleben?

1. Die Frau sagt Ja zu ihrem Schmerz. Der Schmerz wird nicht kaschiert oder verdrängt. Die Frau gibt zu, dass der Schmerz mit ihrer Abtreibung zu tun hat.

 

2. Die Frau nennt das Vergangene beim Namen. Die Abtreibung ist keine Schwangerschaftsunterbrechung, sondern Tötung ihres Kindes.

 

3. Die Frau gesteht ihre Schuld. Es mag sein, dass die Frau unter grossem Druck gestanden ist, als sie der Abtreibung zustimmte. Doch ist es notwendig, dass die Frau erkennt, dass sie an der Abtreibung mitschuldig ist.

 

4. Die Frau wünscht die Versöhnung. Versöhnung mit dem getöteten Kind. Versöhnung mit den Menschen, die zur Abtreibung gedrängt haben. Aber auch Versöhnung mit sich selbst und Versöhnung mit Gott, dem Schöpfer des Lebens – durch Bereuen und Bekennen der Schuld.

 

5. Die Frau wählt das Leben. In der Abtreibung wurde ein ungeborenes Kind ausgelöscht. Jetzt lernt die Frau, dass das Leben Geschenk ist – sie wählt nun das Leben, das sie einstmals verneinte. Ende des Interviews

 

Abtreibung löst die Probleme nicht, sondern schafft nur noch grössere. Und es nützt auch nichts, wenn die Folgen der Abtreibung einfach unter den Teppich gekehrt und verharmlost werden – vor allem der Frau nützt es nichts. Die SHMK klärt auf und leistet konkrete Beratung und Hilfe, um so viele Abtreibungen wie möglich zu verhindern und Frauen vor den schweren Folgen einer Abtreibung zu bewahren.

 

 

Ausgesetzte Babys kommen oft ums Leben

Hebamme Andrea Schärer durfte sich um das 5. Baby im Babyfenster Einsiedeln kümmern (Bild: Paolo Foschini/smile-to-me/RDB).

Weshalb das Babyfenster Einsiedeln notwendig ist

Nicht immer haben unerwünschte Babys die Chance, nach der Geburt weiter leben zu dürfen. Das Mädchen, das in der Nacht vom 22. Januar 2010 im Regionalspital Einsiedeln als fünftes Kind ins Babyfenster gelegt wurde, darf leben. Und hat in dieser Welt eine Aufgabe.

Die Idee des Babyfensters führt auf eine Kindsaussetzung vom 6. Oktober 1999 zurück. Eine Spaziergängerin fand damals in der Nähe von Einsiedeln am Sihlsee, unweit vom Ufer, einen nackten, toten Säugling. Wie verzweifelt musste diese Mutter gewesen sein – sie setzte ihr Neugeborenes an einer Uferböschung aus. Die Behörden wussten nichts über die Herkunft des Bübleins. Von der Mutter fehlte jede Spur.

Daraufhin eröffnete am 9. Mai 2001 die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind zusammen mit dem Regionalspital Einsiedeln das erste Babyfenster der Schweiz in Einsiedeln – um Mütter in solch ausweglosen Situationen zu unterstützen und Kindstötungen und Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden. Bereits im Jahre 2002 wurde das erste Baby abgegeben. Im April 2005 wurde das zweite Kind im Fenster gefunden. Und im September desselben Jahres wurde das Fenster zum dritten Mal benutzt. Das vierte Kind lag im August 2008 im Babyfenster. In einigen Fällen hat sich die Mutter des Kindes gemeldet. Einmal wurde das Kind von den leiblichen Eltern später wieder zurückgeholt.

Das fünfte Baby im Babyfenster

Das Baby, das in der Nacht vom 22. Januar ins Babyfenster gelegt wurde, war erst wenige Stunden alt. Obwohl nicht fachgerecht abgenabelt, erfreute es sich doch bester Gesundheit. Seither sind bei der SHMK mehrere Anfragen bezüglich Adoptionswunsch eingegangen. Doch der Amtsvormund von Einsiedeln fordert bei der Schweizerischen Fachstelle für Adoption diverse Dossiers an und entscheidet dann, wem er das Kind in Obhut geben will. Bis zum Vollzug der Adoption in rund einem Jahr haben die leiblichen Eltern das Recht, das Mädchen zurückzufordern.

Juristisch ist das Babyfenster völlig unproblematisch, wäre da nicht die registerrechtliche Übertretung der Mutter, weil sie die Geburt des Kindes nicht den Behörden meldet. Doch welcher Beamte würde in einer solch prekären Situation der Mutter eine Ordnungsbusse aussprechen? Steht nicht das Recht auf Leben höher als eine registerrechtliche Pflicht oder das Recht auf Kenntnis der leiblichen Herkunft? Das Babyfenster Einsiedeln steht unter einem guten Stern. In der Vergangenheit hat sich die Mutter in der Regel von selbst gemeldet. Hoffen wir, dass das auch in diesem Fall so sein wird.

Kindsaussetzungen und -tötungen in der Schweiz

8. Juli 1998: In der Nacht auf den 8. Juli wurde im Universitätsspital Zürich ein Baby ausgesetzt. Das Bübchen war bereits einige Tage alt.

13. August 1998: Um ca. 21 Uhr wollte in Ossingen ein junger Mann in sein Auto steigen, als er in sicherer Entfernung ein Stoffbündel liegen sah. Er ging hin und bemerkte ein neugeborenes Kind. Er nahm das Mädchen mit und brachte es ins Kantonsspital Winterthur.

17. September 1998: Eingewickelt in ein Leintuch, in einen Migrossack gestopft und auf einem Parkplatz zurückgelassen: So fand eine Frau in Olten ein neugeborenes, noch blutverschmiertes wimmerndes Mädchen. Es war gesund, es fehlte ihm nichts.

14. Juli 1999: Ein in ein Bündel gepacktes Baby wurde in einem Gebüsch des Margarethenparkes in Basel tot aufgefunden.

27. Mai 2000: Um 10.45 Uhr fand in Lenzburg ein Mann vor seiner Haustüre einen Korb mit einem Baby drin. Eingewickelt in eine Faserpelz-Jacke befand sich ein Mädchen. Es war einen Tag zuvor auf die Welt gekommen.

4. November 2001: In einer Garageneinfahrt im Zürcher Niederdorfquartier fanden Passanten einen Säugling. Sie alarmierten die Sanität. Das Kind starb trotz sofortiger medizinischer Betreuung in der folgenden Nacht. Die Mutter wurde gefunden, wegen Kindstötung schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

19. November 2001: Das Kind einer 21-Jährigen wurde drei Tage nach seiner Geburt in deren Wohnung in Kilchberg ZH tot aufgefunden. Die Mutter hatte den Säugling im Badezimmer ihrer Wohnung allein zur Welt gebracht und anschliessend getötet.

21. April 2003: In einem Wald bei Boudevilliers/NE entdeckte ein Förster die Leiche eines Neugeborenen. Das Baby war in mehrere verschlossene Plastiksäcke gesteckt.

21. Januar 2004: Bei einem Spielplatz in einem Waldstück oberhalb Bettlach (SO) zeigte ein Hund seiner Besitzerin die im Schnee liegende Leiche eines neugeborenen Knaben an. Wer seine Mutter ist, ist bis heute nicht bekannt.

Februar 2005: Im südlichen Kanton Freiburg tötete eine Schweizerin im Teenager-Alter ihr neugeborenes Kind. Da die Frau zur Zeit der Tat noch nicht 18-jährig war, wurde die Jugendstrafkammer des Kantons Fribourg für den Fall zuständig.

8. Oktober 2005: In einem Lift des Einkaufszentrums «Saagi» in Steffisburg bei Thun (BE) sah eine Kundin einen stehengelassenen Einkaufswagen, in welchem ein Neugeborenes lag. Das Baby war warm eingepackt; die Polizei brachte das «Findelkind» ins Spital nach Thun.

25. März 2006: An einem Wiesenbord neben einem Gebüsch in der Nähe eines Schulhauses in Dietikon (ZH) entdeckte ein Spaziergänger einen Kinderwagen mit einem Baby darin. Der ausgesetzte sieben Monate alte Knabe war bei guter Gesundheit.

19. Juni 2006: Auf dem Mühlebach unweit von Thun BE fand die Polizei einen toten Säugling in einer Babytasche. Der bekleidete Leichnam hatte sich in dichtem Brombeergestrüpp im Widerwasser bei der Einmündung des Baches in die Aare verfangen. Die rechtsmedizinische Autopsie bestätigte wenige Tage später den Ertrinkungstod des Kindes.

17. Dezember 2008: In einem ICE-Zug in Basel wurde ein Baby aufgefunden. Das drei Kilo schwere und 51 Zentimeter grosse Mädchen erfreute sich guter Gesundheit, wie das Sicherheitsdepartement Basel-Stadt mitteilte. Die Mutter, eine 23-Jährige aus Madagaskar, konnte ausfindig gemacht werden. Sie gab ihr Kind zur Adoption frei.

3. Februar 2010: In der Nacht vom 2. auf den 3. Februar wurde ein Fötus auf dem muslimischen Friedhof in Lugano begraben. Tags drauf erhielt die Tessiner Polizei einen Hinweis und exhumierte den Fötus. Die Umstände sind noch unbekannt.

 

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