«Die Schweiz ruft – wir kommen!» So lautet ein Slogan der seit kurzem auch in der Schweiz tätigen Lebensschutz-Organisation «1000plus» mit Sitz im Kanton St. Gallen. Dort hat sie beim Steueramt den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit und somit auf Steuerabzug gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Zu Recht? – stellt sich die Frage.
1000plus sagt von sich, sie leiste Beratung und Hilfe für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Im Jahr 2023 seien es in Deutschland, Österreich und in der Schweiz insgesamt 257’000 Beratungen gewesen, darunter 7473 allein in der Schweiz.
Aus dem letzten verfügbaren Jahresbericht (2021) ist ersichtlich, dass 94 % aller Beratungen sogenannte «digitale» Beratungen waren. Bei digitalen Beratungen finden kein Beratungsgespräch und keine echte Kommunikation statt. Eine Person füllt zum Beispiel auf der Website ein digitales Quiz oder einen digitalen Test aus und schon zählt 1000plus einen Beratungsfall – ohne mit Sicherheit zu wissen, ob eine Frau oder ein Mann am Computer oder am Handy war und ob wirklich eine Notlage aufgrund einer Schwangerschaft vorhanden ist. Interessant ist auch die Feststellung, dass diese digitalen Beratungen gar nicht auf der Website von 1000plus, sondern von Profemina, einer Partnerorganisation von 1000plus, stattfinden.
Unter der grossen Zahl von 257’000 «Beratungen » befinden sich dennoch rund 2 % persönliche Beratungen, wie aus dem letzten Jahresbericht hervorgeht. Für die Schweiz macht das rund 150 echte Beratungen aus, die aber von Profemina aus dem fernen Ausland geleistet werden.
1000plus und Profemina sind beide als Kapitalgesellschaften registriert: «1000plus Schweiz GmbH» in St. Gallen und «Profemina International GmbH Sozialunternehmen» in Bozen/Südtirol. 1000plus leistet keine Beratung und keine Hilfe an Frauen in Not, sondern sammelt nur Spenden für Profemina International in Südtirol. Diese Feststellung mag erstaunen, ist doch überall im Zusammenhang mit 1000plus von «Hilfe» die Rede. Selbst aus der Jahresrechnung von Profemina sind keine finanziellen Unterstützungsleistungen an Mütter in Not erkennbar. Ob aus dem Ausland auch finanzielle Unterstützungsleistungen an Frauen in Not in die Schweiz zurückfliessen, ist ungewiss.
Dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt ohne persönliche Beratung und nötige materielle und finanzielle Hilfe, sondern rein aufgrund digitaler Beratungen Ja zu ihrem Kind sagen, ist zu bezweifeln.
Die SHMK hat mit «1000plus Schweiz GmbH» Kontakt aufgenommen und ihr angeboten, alle Fälle von hilfesuchenden Frauen aus der Schweiz zu übernehmen, vor allem dann, wenn es darum geht, finanzielle Hilfe zu leisten. Gemeinsam sollten wir dafür sorgen, dass kein Kind wegen fehlender Hilfeleistung verloren geht.
Ob das St. Galler Steueramt zu Recht entschieden hat, kann nicht abschliessend gesagt werden. Lebensschutz-Organisationen verdienen grundsätzlich, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Hingegen sollten sie dann auch wirklich materielle und finanzielle Hilfe leisten.
Dominik Müggler / Stiftungsrat SHMK