In West Virginia, einem US-Bundesstaat, müssen neuerdings Frauen, welche die Abtreibungspille einnehmen wollen, darüber informiert werden, dass die chemische Abtreibung rückgängig gemacht werden kann. Das verlangt ein neulich in Kraft getretenes Gesetz. Obwohl in der Schweiz rund 80 % der Abtreibungen mit der Pille vorgenommen werden, gibt es hier kein solches Gesetz.
Bei der chemischen Abtreibung nimmt eine Schwangere zuerst Mifepriston ein. Dieses Mittel hat zur Folge, dass das ungeborene Kind keine Nährstoffe mehr erhält und stirbt. Wenige Tage darauf nimmt die Frau Prostaglandin ein. Die dadurch ausgelösten Wehen stossen das tote Kind aus.
In den Tagen zwischen der Einnahme der beiden Mittel kann die Frau mit einer Behandlung beginnen, welche die Wirkung von Mifepriston stoppt. Immer wieder gibt es Schwangere, die während dieser Zeit ihren Entscheid abzutreiben bereuen. West Virginia hat dafür gesorgt, dass sie über die Methode zur Rettung ihres Kindes Bescheid wissen.
In der Schweiz vermittelt die SHMK Frauen an Ärzte, die diese Behandlung kennen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie im Internet auf rettet-mein-baby.ch. Leider gibt es hierzulande kein Gesetz wie in West Virginia. Darum muss die SHMK durch Öffentlichkeitsarbeit und Werbung die Kenntnis dieses Verfahrens verbreiten. Dazu sind wir für jede Unterstu?tzung dankbar.