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Nationalsratssaal
Nationalratssaal im Bundeshaus in Bern. (parlament.ch)

Ausser Spesen nichts gewesen

Zum Vorstoss einer Nationalrätin gegen echte Hilfe für schwangere Frauen in Not

Die SHMK bietet schwangeren Frauen in Not Hilfe an. Viele von ihnen sagen in der Folge Ja zu ihrem Kind. Eigentlich wäre es eine Angelegenheit des Staates, diesen Menschen zur Seite zu stehen und ungeborene Kinder, unsere Zukunft, wirksam zu schützen. In der Schweiz übernehmen aber grösstenteils private Organisationen diese Aufgabe. Sie erhalten dafür keine Beiträge durch die öffentliche Hand. Was ihnen gewährt wird, ist bestenfalls die Befreiung von der Steuerpflicht. Aber selbst das geht manchen zu weit.

Die Befreiung von der Steuerpflicht erhält eine Organisation, wenn sie als gemeinnützig anerkannt ist. Für Hilfswerke, die schwangeren Frauen in Not beistehen, sollte dies selbstverständlich sein. Das ist es aber nicht für alle!

Provokative Interpellation

Zum Beispiel nicht für Léonore Porchet, Nationalrätin (Grüne/VD) und Präsidentin der Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» (SGCH). In einer provokativen Interpellation wollte sie vom Bundesrat hören, ob «Vereine und Stiftungen, die dem Erhalt der öffentlichen Gesundheit und den Menschenrechten widersprechende Ziele verfolgen, als gemeinnützig anerkannt werden» können. Dabei spricht sie von «Anti-Abtreibungsvereinen oder -stiftungen». Damit meint sie unter anderem auch die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind.

Bundesrat erklärt Gemeinnützigkeit

Der Bundesrat geht nicht auf die Stichelei Porchets ein. Er erklärt allgemein, was Gemeinnützigkeit beinhaltet. Entscheidend sei, dass die Tätigkeit einer Organisation aus Sicht des Gemeinwesens besonders lohnenswert ist. «Im Allgemeininteresse liegt zum Beispiel die Ausrichtung von Geld- oder Sachzuwendungen für Personen in finanzieller Not. Denkbar ist auch die Vermittlung von Hilfsangeboten und die Vornahme einer damit zusammenhängenden Beratungstätigkeit.»

Der Bundesrat hält zudem fest: «Der weltanschauliche Beweggrund für vorgenommene Hilfstätigkeiten ist hingegen nicht ausschlaggebend für die Beurteilung, ob eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit im Allgemeininteresse liegt.» Die Antwort des Bundesrates lässt den Angriff Porchets ins Leere laufen.

Hintergrund der SGCH

Vom Hintergrund der SGCH her erstaunt das Vorgehen ihrer Präsidentin nicht. Ist diese Organisation doch ein akkreditiertes Mitglied der berüchtigten International Planned Parenthood Federation, wie auch die gleichnamige Organisation in den USA. Diese brüstet sich damit, in den eigenen Abtreibungszentren jährlich über 300’000 Abtreibungen vorzunehmen!