Der Fund eines Babys im Rhein im Mai 2015 löste eine intensive Suche nach der Mutter aus. Der Fall war Ende Juni sogar Thema in der Fernsehsendung «Aktenzeichen XY… ungelöst». Anhand dieses Falles wird im Folgenden aufgezeigt, was einer Mutter erspart bleibt, wenn sie ihr Baby nicht aussetzt oder tötet, sondern in ein Babyfenster legt.
Ende Mai wurde im Rhein bei Leibstadt (AG) auf der deutschen Seite ein Baby tot aufgefunden. Das Mädchen ist von weisser Hautfarbe und europäischem Erscheinungsbild. Die Polizei geht davon aus, dass es bei der Geburt lebensfähig war, aber kurz danach getötet wurde.
Noch am Tag des Fundes fand eine Obduktion statt. Dies ist bei unklaren Todesumständen üblich. Sei ein Fall zudem schwierig und genüge darum der normale Einsatzapparat nicht, werde gerade bei Tötungsdelikten eine Sonderkommission (Soko) eingesetzt, erklärte die deutsche Polizei gegenüber der SHMK. Sokos seien in der Regel erfolgreich.
Im Fall des Fundes bei Leibstadt fahndet die Soko «Baby» mit 20 Kriminalbeamten nach der Mutter. Eine Soko sei eine polizeiliche Profi-Gruppe. Sie bestehe in Deutschland ausschliesslich aus für diese Arbeit freigestellten Kriminalisten mit speziellen Kenntnissen, so die Polizei weiter. Diese stellten in Fällen wie beim Babyfund im Rhein auch DNA-Proben sicher. Diese würden mit Datenbanken abgeglichen, sowohl landeseigenen also auch internationalen, wie etwa von Interpol.
Auch Schweizer Behörden ermitteln. Die Aufklärung von Straftaten gegen Leib und Leben, also auch Kindsaussetzung oder -tötung habe oberste Priorität; entsprechend würden auch mehr Mittel dafür eingesetzt, teilt die Aargauer Kantonspolizei der SHMK mit. Die Aufklärungsquote liege bei Tötungsdelikten im Aargau fast jedes Jahr bei 100%.
Tötet eine Mutter ihr Baby, wird sie strafbar. Wird sie gefasst, kommt sie vor Gericht. Gewiss, bei einer Mutter in extremer Not wird es sich meist um eine Verzweiflungstat handeln. Moralische Verurteilungen sind nicht am Platz und bringen nichts. Was aber solchen verzweifelten Frauen helfen kann, sind Babyfenster. Gibt die Mutter ihr Kind in einem Babyfenster ab, begeht sie keine Straftat und bewahrt sich vor einer lebenslangen Last des Verbrechens. Sie wird behördlich nicht verfolgt. Ihr Kind ist in guter Obhut. Auch kann die Mutter jederzeit den Kontakt zum Kind suchen. Babyfenster verdienen darum die Unterstützung aller, die solchen Frauen in höchster Not und ihren Babys wirksam helfen wollen.